Aktuelle News rund ums Taxi


14.07.2010 | Recht
Übelkeit im Taxi: Eltern haften nicht für ihre Kinder
Haftung setzt Verletzung der Aufsichtspflicht und Vorhersehbarkeit des schädigenden Verhaltens voraus.
Wird einem Kind in einem Taxi übel und erbricht sich, dann haften die Eltern für die Verunreinigung des Taxis nur dann, wenn die Eltern die Übelkeit ihres Kindes erkennen konnten und trotzdem nichts unternehmen, die Verunreinigung zu vermeiden. Für Kinder gibt es ansonsten keine Gefährdungshaftung, wie das Amtsgericht in München entschied...
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