Aktuelle News rund ums Taxi

28.06.2018 | Jobbörse
Wir suchen Sie!

Taxifahrer oder Taxifahrerin in Voll oder Teilzeit gesucht. Tag oder Nachtschicht, auf modernen Fahrzeugen in familierem Team.

Personenbeförderungsschein ist Voraussetzung, Funkteilnehmerausweiß 4884 kann erworben werden.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Bezeichnung:Taxifahrer(in)
Art:Kraftfahrer, Personentransport
Berufserfahrung:Mit Berufserfahrung
Arbeitszeiten:Voll- oder Teilzeit


22.05.2018 | Recht
Neue EU Datenschutzgrundverordnung

Zum 25.05.2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft, die für alle EU Mitgliedsstaaten verbindlich ist.
Wir haben hierfür unser Impressum um einen Abschnitt zur Datenschutzerklärung erweitert und unser Kontaktformular angepasst.


25.10.2012 | Wissenswertes
Verhandlung über Fahrtenpreise?!

Ist es möglich, mit dem Taxifahrer, einen festen Fahrpreis zu vereinbaren?
Diese Frage wird sich der ein oder andere sicher schon einmal gestellt haben.
Im Pflichtfahrbereich der Stadt Leipzig gilt die Tarifpflicht. Das heißt die Fahrpreise für Taxen sind nicht frei verhandelbar!
Das Gleiche gilt auch für Fahrten zum Flughafen Leipzig/Halle und zurück (Airport Shuttle).

Beachten Sie: Bei Taxifahrten aus dem Pflichfahrgebiet Leipzig heraus oder hinein sind Fahrpreisverhandlungen jedoch möglich.


02.10.2012 | Wissenswertes
Kurze Fahrstrecke mit dem Taxi in Leipzig

Für alle Taxifahrer des Stadtgebietes von Leipzig gilt Beförderungspflicht.
Das heißt, ihre gewünschte Fahrt mit einem Taxi darf nicht abgelehnt werden, egal wie kurz die Fahrstrecke ist!

Also machen Sie sich bei der nächsten Taxifahrt - vom Supermarkt nach Hause - keine Sorgen, mit vollen Beuteln stehen gelassen zu werden.
Natürlich sind Sie immer auf der sicheren Seite, wenn Sie Ihre
Heimfahrt mit einer unserer Taxen machen.


14.07.2010 | Recht
Übelkeit im Taxi: Eltern haften nicht für ihre Kinder

Haftung setzt Verletzung der Aufsichtspflicht und Vorhersehbarkeit des schädigenden Verhaltens voraus.
Wird einem Kind in einem Taxi übel und erbricht sich, dann haften die Eltern für die Verunreinigung des Taxis nur dann, wenn die Eltern die Übelkeit ihres Kindes erkennen konnten und trotzdem nicht unternehmen, die Verunreinigung zu vermeiden. Für Kinder gibt es ansonsten keine Gefährdungshaftung, wie das Amtsgericht in München entschied... weiter


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